Pressebericht vom 23. Juli 2010
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juli 2010 den deutschen Teil des europäischen Patents EP 0 781 629 B1 nach zuvor ergangener Nichtigerklärung durch das Bundespatentgericht im Wesentlichen aufrecht erhalten. Gegen diese Entscheidung des BGH kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden. Das Patent schützt die von der Jöst GmbH entwickelte Multiloch-Schleifscheibentechnologie, die unter der Bezeichnung „useit-Superpad P“ vermarktet wird. Die Besonderheit des „useit-Superpad P“ liegt darin, dass die Schleifscheibe über viele kleine Perforationsöffnungen verfügt, durch die der Schleifstaub auf kürzestem Weg von der Schleifoberfläche abgesaugt wird. 1 BARDEHLE PAGENBERG Partnerschaft mbB, Schleifmittelhersteller Jöst siegt vor BGH, Juli 2010