AGBs

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Geltung
Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen von neuen beweglichen Sachen (Waren). Von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer "ab Lieferwerk" ausschließlich Verpackung, die gesondert in Rechnung gestellt wird. Leihemballagen werden im Wert des Wiederbeschaffungspreises dem Geschäftspartner in Rechnung gestellt und sind sofort ohne Skonto zahlbar, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten  in einwandfreiem Zustand frachtfrei an das Lieferwerk zurückgegeben werden.

Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen, danach gerät der Besteller in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Skontoabzug ist nur möglich, soweit keine Zahlungsrückstände bestehen. Zahlungen an unseren Vertreter gelten nur als rechtzeitige Erfüllung bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht durch den Vertreter. Verschlechterung der Vermögenslage oder der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigen uns, die Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels zu fordern und/oder noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

Versand
Die Lieferung erfolgt stets "ab Werk" auf Rechnung des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung an den Spediteur etc. auf den Besteller über. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung  wird für die Lieferung eine Transportversicherung abgeschlossen.

Lieferung
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Im Falle höherer Gewalt, hierzu zählen auch Störungen in der Rohstoffzufuhr, Streik und/oder Aussperrung, verlängert sich unsere Lieferfrist entsprechend ohne Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Lieferung. Bei "Masseware" ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% statthaft. Muster gelten als Ware von durchschnittlicher Art und Güte. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch für unsere Haftung infolge von uns zu vertretender schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Haftung
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-  und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.  Vorstehende Regelung einschließlich der, der Schadensbegrenzung gilt auch, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 3 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eigentum
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus den Lieferungen an den Besteller vor. Bei Eingriffen Dritter, beispielsweise Pfändungen, hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller hat uns hierzu die notwendigen Angaben hinsichtlich des Dritten zu machen. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der Umsatzsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob unsere Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird unsere Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet bzw. vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Neuwerts (Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer) unserer Ware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung etc. Für die durch Verarbeitung  etc. entstandene Ware gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers  nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.  Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.